Wichtige Steueränderungen ab Januar 2025 in der Schweiz + Steuersatzänderungen
Ab Januar 2025 treten in der Schweiz bedeutende steuerliche Änderungen in Kraft, die insbesondere den E-Commerce-Sektor betreffen werden. Für Online-Händler, die in der Schweiz tätig sind oder dort Kunden bedienen, ist es von entscheidender Bedeutung, sich rechtzeitig über die neuen Regelungen zu informieren und sich darauf vorzubereiten. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Steueränderungen, die im Jahr 2025 umgesetzt werden, und die Auswirkungen, die diese auf den Schweizer E-Commerce haben werden.
Ein zentrales Thema im Schweizer Steuerrecht ab 2025 ist die Einführung einer Mehrwertsteuerpflicht für ausländische Online-Händler, die Waren in die Schweiz liefern. Bisher waren ausländische Unternehmen von der Mehrwertsteuer (MwSt) befreit, wenn ihre Lieferungen unter einem bestimmten Schwellenwert lagen. Diese Regelung wird jedoch ab Januar 2025 geändert.
Nun müssen ausländische Online-Shops, die einen Jahresumsatz von mehr als 100.000 CHF aus Verkäufen an Konsumenten in der Schweiz erzielen, die Schweizer Mehrwertsteuer (MwSt) von derzeit 7,7 % auf ihre Waren und Dienstleistungen erheben und an die Schweizer Steuerbehörden abführen. Dies betrifft auch Anbieter von digitalen Produkten und Dienstleistungen, wie Software, E-Books und Streaming-Dienste.
Wichtige Punkte:
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Steueränderungen betrifft die Anpassung der Mehrwertsteuersätze. Ab Januar 2025 werden in der Schweiz neue Steuersätze gelten, die Auswirkungen auf den gesamten E-Commerce-Sektor haben werden. Der reguläre MwSt-Satz wird von 7,7 % auf 8 % angehoben. Diese Anpassung betrifft sämtliche Waren und Dienstleistungen, die nicht unter ermäßigte Steuersätze fallen.
Details zu den neuen Steuersätzen:
Für Online-Händler bedeutet dies, dass die Preise, die in ihren Online-Shops angezeigt werden, möglicherweise angepasst werden müssen. Diese Preisanpassungen erfordern eine schnelle Umsetzung, da alle betroffenen Produkte und Dienstleistungen ab dem 1. Januar 2025 zu den neuen Steuersätzen abgerechnet werden müssen. Händler sollten sicherstellen, dass ihre Systeme und Zahlungsprozesse aktualisiert sind, um den neuen Steuersatz korrekt zu berechnen.
Das Reverse-Charge-Verfahren, bei dem der Empfänger der Leistung (und nicht der Anbieter) die Mehrwertsteuer schuldet, wird in der Schweiz ebenfalls ab Januar 2025 ausgeweitet. Für grenzüberschreitende Dienstleistungen zwischen Unternehmen (B2B) wird der Leistungsempfänger in der Schweiz zur Steuerpflichtigen Partei.
Dies bedeutet, dass Schweizer Unternehmen, die ausländische Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die Mehrwertsteuer direkt an die Schweizer Steuerbehörden abführen müssen, anstatt diese vom ausländischen Anbieter einziehen zu lassen. Diese Regelung vereinfacht die Abwicklung für ausländische Dienstleister und sorgt gleichzeitig dafür, dass die Schweiz ihre Steueransprüche direkt geltend machen kann.
Auswirkungen auf den E-Commerce:
Die Schweiz führt ebenfalls eine Erleichterung für kleinere Unternehmen ein, die bisher von der Mehrwertsteuerpflicht befreit waren. Ab Januar 2025 wird die Schwelle für die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht auf 150.000 CHF erhöht. Das bedeutet, dass Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 150.000 CHF nicht zur Mehrwertsteuerabgabe verpflichtet sind, solange sie diese Schwelle nicht überschreiten.
Diese Änderung kommt vor allem kleinen E-Commerce-Unternehmen und Start-ups zugute, die weniger Verwaltungsaufwand betreiben müssen, solange sie im Rahmen der neuen Schwelle bleiben.
Mit der zunehmenden Nutzung von Online-Marktplätzen wie Amazon, eBay und anderen Plattformen wird die steuerliche Verantwortung für Marktplatzbetreiber ebenfalls neu geregelt. Ab 2025 müssen Marktplatzbetreiber in der Schweiz sicherstellen, dass die Mehrwertsteuer korrekt auf den Plattformen abgeführt wird. Das bedeutet, dass Plattformbetreiber für Transaktionen zwischen Dritten und Endverbrauchern verantwortlich sein können, wenn diese Transaktionen bestimmte Schwellenwerte überschreiten.
Diese Regelung betrifft besonders Marktplätze, die internationale Verkäufer aus dem Ausland anbieten, da die Marktplatzbetreiber auch für die Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer verantwortlich gemacht werden.
Die steuerlichen Änderungen ab Januar 2025 erfordern von Schweizer E-Commerce-Unternehmen eine gründliche Vorbereitung. Die wichtigsten Schritte, die Unternehmer nun umsetzen sollten, umfassen:
Die Steueränderungen ab Januar 2025 haben weitreichende Auswirkungen auf den Schweizer E-Commerce-Markt. Nur wer sich frühzeitig mit den neuen Regelungen auseinandersetzt und seine Geschäftsprozesse anpasst, kann weiterhin reibungslos im internationalen Wettbewerb agieren und den Überblick über seine steuerlichen Verpflichtungen behalten.
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