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Irreführende Herkunftsangabe: Amazon mahnt Händler ab!

April 11, 2025
3 Minuten

Irreführende Herkunftsangabe: Amazon mahnt Händler ab!

Einleitung

In Zeiten globalisierter Lieferketten legen Verbraucher zunehmend Wert auf Transparenz und Ehrlichkeit. Eine klare Herkunftsangabe spielt dabei eine zentrale Rolle. Ein aktueller Fall zeigt jedoch, wie schnell eine fehlerhafte oder irreführende Herkunftsangabe zu rechtlichen Konsequenzen führen kann. Ein Amazon-Händler wurde wegen einer falschen Angabe zum Produktionsland seiner Ware abgemahnt – mit empfindlichen finanziellen Folgen.

Was ist passiert?

Ein Online-Händler bot auf Amazon ein Produkt an, das laut Beschreibung in Deutschland hergestellt wurde. Tatsächlich stammte das Produkt jedoch aus China. Diese Diskrepanz blieb einem Mitbewerber nicht verborgen. Er beauftragte eine Kanzlei, die den Amazon-Verkäufer wegen irreführender Herkunftsangabe abmahnte. Die Forderung: Unterlassung, Auskunft und Kostenerstattung für die anwaltliche Tätigkeit. Die Gesamtsumme belief sich auf mehrere tausend Euro.

Warum ist die Herkunftsangabe so wichtig?

Die Angabe "Made in Germany" genießt weltweit ein hohes Vertrauen und suggeriert Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit. Eine falsche Deklaration kann Verbraucher täuschen und stellt damit einen klaren Wettbewerbsverstoß dar. Laut §5 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) ist jede geschäftliche Handlung unzulässig, die zur Irreführung über wesentliche Merkmale der Ware, insbesondere deren Herkunft, geeignet ist.

Rechtliche Grundlage

Nach §5 Abs. 1 Nr. 1 UWG ist eine geschäftliche Handlung irreführend, wenn sie unwahre Angaben über die geografische Herkunft einer Ware enthält. Verstöße dagegen können Mitbewerber und Verbraucher gleichermaßen schädigen. Abmahnungen dienen in diesem Kontext als Mittel, unlauteren Wettbewerb zu unterbinden.

Folgen für den Händler

Im konkreten Fall musste der abgemahnte Händler nicht nur eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, sondern auch die Rechtsanwaltskosten tragen. Darüber hinaus droht bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe im vier- bis fünfstelligen Bereich. Zudem wurde der Produktlistung auf Amazon vorübergehend gesperrt – ein Imageschaden, der sich unmittelbar auf Umsatz und Kundenvertrauen auswirkt.

Handlungsempfehlungen für Online-Händler

  • Transparente Produktbeschreibung: Herkunftsangaben müssen der Wahrheit entsprechen.
  • Lieferkette prüfen: Wer importierte Ware verkauft, sollte Herkunft und Qualitätsstandards genau kennen.
  • Regelmäßige Kontrolle: Produktlistings sollten kontinuierlich überprüft werden, insbesondere bei Lagerumstellungen oder Lieferantenwechseln.
  • Juristische Beratung: Im Zweifel sollte eine rechtliche Einschätzung eingeholt werden.

Der Fall verdeutlicht, wie sensibel das Thema Herkunftsangabe im Onlinehandel ist. Eine falsche Deklaration kann schnell teuer werden und das Vertrauen der Kundschaft dauerhaft schädigen. Amazon-Händler und andere Online-Verkäufer sind daher gut beraten, ihre Angaben mit Sorgfalt und Genauigkeit zu machen. Wer auf Nummer sicher gehen will, investiert in Transparenz und rechtliche Absicherung – das zahlt sich langfristig aus.

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