Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. I ZR 222/19 & I ZR 223/19) sorgt für tiefgreifende Veränderungen im Onlinehandel mit apothekenpflichtigen Produkten – auch wenn diese rezeptfrei erhältlich sind. Besonders betroffen: deutsche Versandapotheken, die über Plattformen wie Amazon verkaufen.
Ab dem 28. April 2025 dürfen entsprechende Produkte auf Amazon nicht mehr angeboten werden – ein Schritt, der den Onlinevertrieb in der Pharmabranche grundlegend verändern wird.
Der BGH stellt in seinem Urteil klar: Bereits beim Kauf von rezeptfreien, aber apothekenpflichtigen Produkten entstehen sogenannte gesundheitsbezogene Daten. Dazu zählen:
Diese Informationen fallen laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unter einen besonders sensiblen Schutzbereich. Die Konsequenz: Ohne ausdrückliche, informierte Einwilligung des Kunden zur Verarbeitung dieser Daten darf der Verkauf rechtlich nicht mehr erfolgen.
Ein zentrales Problem: Amazon bietet derzeit keine Möglichkeit, im Bestellprozess eine DSGVO-konforme Einwilligung zur Verarbeitung gesundheitsbezogener Daten einzuholen. Das betrifft sowohl die Desktop- als auch die App-Version der Plattform.
Rechtlicher Dreh- und Angelpunkt: Die Verantwortung liegt nicht bei Amazon, sondern bei den jeweiligen Apotheken, die ihre Produkte dort anbieten. Wer also trotz des Urteils weiterhin verkauft, riskiert empfindliche Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro.
Die Regelung betrifft eine breite Produktpalette, darunter viele alltägliche Arzneimittel:
Zwar rezeptfrei, aber apothekenpflichtig – und damit nun für den Vertrieb über Amazon in Deutschland unzulässig.
Ein ähnlicher Effekt hatte bereits zuvor Biozidprodukte hart getroffen. Auch hier wurden Händler durch regulatorische Änderungen stark eingeschränkt. Betroffen waren unter anderem:
Die Parallele: Auch hier führten hohe regulatorische Anforderungen zum Verlust wichtiger Verkaufskanäle im Onlinebereich.
Online-Marktplätze wie Amazon sind für viele Apotheken ein wesentlicher Bestandteil ihres digitalen Vertriebs geworden. Der Wegfall dieser Plattform bedeutet einen deutlichen Einschnitt im Umsatzpotenzial.
Besonders ärgerlich: Ausländische Versandapotheken – etwa aus den Niederlanden – sind von dieser deutschen Regelung nicht betroffen, solange sie nicht über Amazon Deutschland verkaufen. Das führt zu einem Wettbewerbsungleichgewicht innerhalb des EU-Binnenmarktes.
Mit der Einschränkung deutscher Anbieter geht ein bedeutender Teil der Wertschöpfungskette verloren, da Kunden ihre Medikamente dann bei ausländischen Anbietern bestellen – oft ohne zu wissen, dass andere Datenschutzstandards gelten.
Auch für Verbraucher bedeutet das Urteil Einschränkungen: Die Auswahl an rezeptfreien, apothekenpflichtigen Produkten auf Amazon wird massiv reduziert. Schnelle Lieferoptionen und Preisvergleiche werden schwieriger.
Das Urteil des BGH ist ein Wendepunkt im Onlinehandel mit apothekenpflichtigen Produkten. Es verdeutlicht, wie stark Datenschutz und E-Commerce miteinander verflochten sind – und wie fehlende technische Voraussetzungen auf Plattformen wie Amazon zu realen, wirtschaftlichen Konsequenzen führen.
Versandapotheken sind nun gefordert, alternative Vertriebskanäle auszubauen, während Verbraucher sich auf spürbare Änderungen beim Onlinekauf einstellen müssen. Ein weiteres Kapitel im Spannungsfeld zwischen digitalem Handel, Verbraucherschutz und europäischem Wettbewerb.
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